Stand 17.09.2024
MARS-Ausleihbedingungen des Informationszentrums (ITM), Bereich IT & Medientechnik, der Pädagogischen Hochschule Weingarten
1. Allgemeines
- a. Diese Ausleihbedingungen regeln die Ausleihe und Benutzung der im Bestand der MARS-Ausleihe befindlichen Mediengeräte.
- b. Die Ausleihe der Geräte erfolgt entsprechend vorhandener Kapazitäten. Es besteht kein Anspruch auf die Ausleihe eines Gerätes.
2. Berechtigter Personenkreis
- a. Die MARS-Ausleihe kann von Lehrenden und Mitarbeitenden der PH Weingarten genutzt werden.
- b. Berechtigt sind auch Studierende der PH Weingarten mit Genehmigung des zuständigen Lehrenden.
- c. Eine Weitergabe der Geräte an Dritte ist nicht gestattet.
3. Verwendungszweck
- a. Die Ausleihgeräte dürfen nur für Lehre, Forschung und Studium verwendet werden.
- b. Die Geräte dienen nicht der dauerhaften Ausstattung von Arbeitsplätzen oder Projekten.
- c. Ausleihnotebooks werden vor allem zu Präsentationszwecken ausgeliehen und sind entsprechend ausgestattet.
4. Zulässige Anzahl von Ausleihgeräten pro Ausleiher und Ausleihvorgang
- a. Die Anzahl von Ausleihgeräten pro Ausleiher und Ausleihvorgang ist normalerweise auf 1 Stück je Geräteart begrenzt. Wird bei der Reservierung diese Stückzahl überschritten, behält sich das MARS-Team vor, ohne Rücksprache Kürzungen auf die übliche Menge vorzunehmen.
- b. Sonderausleihen größerer Gerätestückzahlen sind in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dafür sendet der Ausleiher bitte im Vorfeld einen schriftlichen Antrag mit Begründung an email hidden; JavaScript is required.
5. Sorgfaltspflicht
- a. Transport und Verwendung der Geräte unterliegen der Sorgfaltspflicht des Entleihers.
- b. Kleinere Geräte müssen bei Nichtgebrauch (z.B. über Nacht) in Möbeln eingeschlossen werden, größere in von außen nicht einsehbaren Räumen.
- c. Funktionsstörungen, Beschädigungen und Fehlmengen sind dem MARS-Team unverzüglich bekanntzugeben.
- d. Geräte und Zubehör müssen vollständig zurückgegeben werden.
- e. Bei Verlust bzw. Beschädigung durch den Entleiher ist – sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt – Ersatz in Höhe des Zeitwerts zu leisten.
- f. Die Hochschule, das ITM und dessen Mitarbeitende haften nicht für Schäden, die durch entliehene Geräte verursacht werden.
6. Verfahren
- a. Die Reservierung der Mediengeräte erfolgt im Mediengeräteausleihe-Reservierungssystem MARS (https://mars.ph-weingarten.de). Die frühzeitige Reservierung ist empfehlenswert.
- b. Abholung und Rückgabe der Mediengeräte erfolgen grundsätzlich in der Ausleihe des Informationszentrums, Raum NZ 0.33-3, zu den jeweils aktuellen Öffnungszeiten der MARS-Mediengeräteausleihe.
- c. Die Abholung von Mediengeräten durch Studierende ist nur persönlich möglich. Eine Ausgabe an Dritte ist grundsätzlich nicht möglich. Lehrende können nach vorheriger Abstimmung mit dem MARS-Team andere Mitarbeitende der PH Weingarten mit der Abholung beauftragen.
- c. Bei Abholung ist der per E-Mail zugesandte Vertrag bzw. alternativ deren Nummer sowie ein gültiger Studierenden- oder Mitarbeitenden-Ausweis vorzulegen.
- d. Der Entleiher muss dem ITM eine aktuelle Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen.
- e. Für Abholung und Rückgabe muss ausreichend Zeit eingeplant werden, um Vollständigkeits- und Funktionsprüfungen und notwendige Einweisungen durchführen zu können.
- f. Trotz sorgfältiger Prüfung der Geräte gibt es keine Funktionsgarantie. Wir empfehlen dem Entleiher daher unbedingt, das ausgeliehene Equipment vor dem Einsatz selbst nochmals durchzutesten.
- g. Da die Verfügbarkeit der Geräte (auch nach Vertragserstellung) von der fristgerechten Rückgabe der vorhergehenden Ausleiher abhängt, kann eine kurzfristige Stornierung eines Ausleihvorgangs nicht ausgeschlossen werden.
7. Fristen
- a. Die maximale Ausleihfrist beträgt eine Woche. Ausnahme: Diktiergeräte und Transkriptionszubehör können zwei Wochen ausgeliehen werden. Diese Begrenzung ist nötig, um den kontinuierlichen Einsatz für alle Hochschulangehörigen zu gewährleisten.
- b. Bei versteckten Dauerausleihen (=mehrere direkt aufeinanderfolgende Ausleihen gleichen oder ähnlichen Materials) behält sich das ITM vor, derartige Buchungen bzw. Verträge zu stornieren bzw. aufzulösen, unabhängig von einer bestehenden Autorisierung.
- c. Verlängerungsanträge bereits laufender Ausleihvorgänge können nur schriftlich per E-Mail an das MARS-Team unter email hidden; JavaScript is required gestellt werden. Das MARS-Team prüft die Verfügbarkeit der bereits geliehenen Geräte und verlängert die Ausleihe bei positiver Prüfung um max. 1 Woche. Das MARS-Team behält sich dabei vor, die bereits ausgeliehenen Geräte zurückzufordern und gleichwertige Geräte neu auszuhändigen. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
- d. Eine Serienausleihe (= eine nur für Lehrende mögliche Vorabbuchung von regelmäßig aufeinanderfolgenden Ausleihen von je max. 2 Tagen) ist nur nach Rücksprache mit dem MARS-Team möglich.
- e. Geräte und Zubehör müssen zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben werden, da sonst die Verfügbarkeit der Geräte nicht gegeben ist. Sollte ein Gerät schon vorher nicht mehr benötigt werden, kann und soll es früher zurückgegeben werden.
- f. Das im Vertrag angegebene Abholdatum (Startdatum des Ausleihzeitraums) gilt als verbindlich. Das Leihmaterial wird ab diesem Datum zu den Öffnungszeiten der MARS-Mediengeräteausleihe zur Abholung bereitgestellt und maximal bis zum folgenden Tag, an dem die MARS-Mediengeräteausleihe geöffnet ist, reserviert. Danach wird der Ausleihvertrag storniert und das Material zurückgebucht.
8. Handhabung persönlicher bzw. erstellter Daten
- a. Eventuell vorhandene persönliche bzw. selbst erstellte Daten müssen vom Entleiher vor der Rückgabe der Mediengeräte von den internen und externen Datenträgern gelöscht werden.
- b. Bei Rückgabe noch vorhandene persönliche bzw. selbst erstellte Daten werden vom MARS-Team gelöscht.
- c. Eine illegale Wiederherstellung dieser Daten ist nicht auszuschließen.