Ausleihbedingungen

Stand 19.08.2018

 

Ausleihbedingungen des Informationszentrums (ITM), Bereich IT & Medientechnik der Pädagogischen Hochschule Weingarten

 

1. Allgemeines

  • a. Diese Ausleihbedingungen regeln die Ausleihe und Benutzung der im Bestand der ITM-Ausleihe befindlichen Mediengeräte.
  • b. Die Ausleihe der Geräte erfolgt entsprechend vorhandener Kapazitäten. Es besteht kein Anspruch auf die Ausleihe eines Gerätes.

 

2. Berechtigter Personenkreis

  • a. Die ITM-Ausleihe kann von Lehrenden und Mitarbeitern der PHW genutzt werden.
  • b. Berechtigt sind auch Studierende der PHW mit Genehmigung des zuständigen Lehrenden.
  • c. Eine Weitergabe der Geräte an Dritte ist nicht gestattet.

 

3. Verwendungszweck

  • a. Die Ausleihgeräte dürfen nur für Lehre, Forschung und Studium verwendet werden.
  • b. Die Geräte dienen nicht der dauerhaften Ausstattung von Arbeitsplätzen oder Projekten.
  • c. Ausleihnotebooks werden vor allem zu Präsentationszwecken ausgeliehen und sind entsprechend ausgestattet.

 

4. Zulässige Anzahl von Ausleihgeräten pro Ausleiher und Ausleihvorgang

  • a. Die Anzahl von Ausleihgeräten pro Ausleiher und Ausleihvorgang ist normalerweise auf 1 Stück je Geräteart begrenzt. Wird bei der Reservierung diese Stückzahl überschritten, behält das ITM sich vor, ohne Rücksprache Kürzungen auf die übliche Menge vorzunehmen.
  • b. Sonderausleihen größerer Gerätestückzahlen sind in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dafür sendet der Ausleiher bitte im Vorfeld einen schriftlichen Antrag mit Begründung an email hidden; JavaScript is required.

 

5. Sorgfaltspflicht

  • a. Transport und Verwendung der Geräte unterliegen der Sorgfaltspflicht des Entleihers.
  • b. Kleinere Geräte müssen bei Nichtgebrauch (z.B. über Nacht) in Möbeln eingeschlossen werden, größere in von außen nicht einsehbaren Räumen.
  • c. Funktionsstörungen, Beschädigungen und Fehlmengen sind dem MZ-Personal unverzüglich bekanntzugeben.
  • d. Geräte und Zubehör müssen vollständig zurückgegeben werden.
  • e. Bei Verlust bzw. Beschädigung durch den Entleiher ist – sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt – Ersatz in Höhe des Zeitwerts zu leisten.
  • f. Die Hochschule, das ITM und dessen Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch entliehene Geräte verursacht werden.

 

6. Verfahren

  • a. Die frühzeitige Reservierung der Mediengeräte im Mediengeräteausleihe-Reservierungssystem MARS (https://mars.ph-weingarten.de) ist empfehlenswert.
  • b. Abholung und Rückgabe der Mediengeräte erfolgt grundsätzlich in der Ausleihe des Informationszentrums, Raum NZ 0.33-3 zu den jeweils aktuellen Öffnungszeiten der Mediengeräteausleihe.
  • c. Bei Abholung ist die per Mail zugesandte Reservierungsbestätigung bzw. alternativ deren Nummer vorzulegen.
  • d. Der Entleiher muss dem ITM eine aktuelle Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen.
  • e. Für Abholung und Rückgabe muss ausreichend Zeit eingeplant werden, um Vollständigkeits- und Funktionsprüfungen und notwendige Einweisungen durchführen zu können.
  • f. Trotz sorgfältiger Prüfung der Geräte gibt es keine Funktionsgarantie. Wir empfehlen dem Entleiher daher unbedingt, das ausgeliehene Equipment vor dem Einsatz selbst nochmal durchzutesten.
  • g. Da die Verfügbarkeit der Geräte (auch nach Vertragserstellung) von der fristgerechten Rückgabe der vorhergehenden Ausleiher abhängt, kann eine kurzfristige Stornierung eines Ausleihvorgangs nicht ausgeschlossen werden.

 

7. Fristen

  • a. Die maximale Ausleihfrist beträgt eine Woche (Ausnahme: zwei Wochen für Diktiergeräte und Transkriptionszubehör). Diese Begrenzung ist nötig, um den kontinuierlichen Einsatz für alle Hochschulangehörigen zu gewährleisten.
  • b. Bei versteckten Dauerausleihen (=mehrere direkt aufeinanderfolgende Ausleihen gleichen oder ähnlichen Materials) behält sich das ITM vor, derartige Buchungen bzw. Verträge zu stornieren bzw. aufzulösen, unabhängig von einer bestehenden Autorisierung.
  • c. Verlängerungsanträge bereits laufender Ausleihvorgänge können nur schriftlich per Mail ans ITM unter email hidden; JavaScript is required gestellt werden. Das ITM prüft die Verfügbarkeit der bereits geliehenen Geräte und verlängert die Ausleihe bei positiver Prüfung um max. 1 Woche. Das ITM behält sich dabei vor, die bereits ausgeliehenen Geräte zurückzufordern und gleichwertige Geräte neu auszuhändigen.
  • d. Eine Serienausleihe (=eine nur für Lehrende mögliche Vorabbuchung von regelmäßig aufeinanderfolgenden Ausleihen von je max. 2 Tagen) ist nur nach Rücksprache mit den ITM-Mitarbeitern möglich.
  • e. Geräte und Zubehör müssen zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben werden, da sonst die Verfügbarkeit der Geräte nicht gegeben ist. Sollte ein Gerät schon vorher nicht mehr benötigt werden, kann und soll es früher zurückgegeben werden.
  • f. Das im Vertrag angegebene Abholdatum (Startdatum d. Ausleihzeitraums) gilt als verbindlich; das Leihmaterial wird ab diesem Datum zu den Öffnungszeiten der Mediengeräteausleihe zur Abholung bereitgestellt und maximal bis zum Folgetag um 12:00 Uhr reserviert. Danach wird der Ausleihvertrag storniert und das Material zurückgebucht.

 

8. Handhabung persönlicher bzw. erstellter Daten

  • a. Eventuell vorhandene persönliche bzw. selbst erstellte Daten müssen vom Entleiher vor der Rückgabe der Mediengeräte von den Datenträgern gelöscht werden.
  • b. Bei Rückgabe noch vorhandene persönliche bzw. selbst erstellte Daten werden vom ITM gelöscht.
  • c. Eine illegale Wiederherstellung dieser Daten ist nicht auszuschließen.